Spuren im Netz – der digitale Fußabdruck
Nutzerinnen und Nutzer erzeugen bei jeder Aktivität im Netz Daten. Das können Informationen sein, die User bewusst teilen. Darunter fallen etwa Zahlungsdaten bei Online-Einkäufen oder die Angaben im Profil sozialer Medien. Viele dieser Daten sind notwendig, damit digitale Dienste funktionieren. Außerdem werden Daten häufig auch unbemerkt gesammelt; zum Beispiel, wenn User eine Website aufrufen. Das können Geräteinformationen, Surfverhalten oder persönliche Daten sein. Welche Daten von den Analyse-Instrumenten einer Website genau erfasst werden, muss vom Seiten-Betreiber in der Datenschutzerklärung dargestellt werden. Um personenbezogene Daten und Privatsphäre zu schützen, sollte man sich einen Überblick über den eigenen digitalen Fußabdruck verschaffen. Dabei helfen beispielsweise Anwendungen wie „Mine“. Hier kann man sich anmelden und anzeigen lassen, welche Online-Anbieter welche persönlichen Daten gespeichert haben. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede und jeder ein „Recht auf Vergessenwerden“. Das bedeutet: Unternehmen müssen die gespeicherten Daten löschen, wenn man sie dazu auffordert. So eine Aufforderung kann formlos erfolgen - ein E-Mail oder ein postalisches Schreiben reicht. Möchte man die Anwendung weiternutzen, aber das Datensammeln verringern, passt man die Privatsphäre-Einstellungen an. Damit man nichts übersieht, können Auflistungen wie diese vom Verein Mimikama helfen. Sie zeigen, welche Daten über Nutzerinnen und Nutzer gesammelt werden und wo man diese Informationen einsehen kann. Hier finden Interessierte weitere Informationen zum digitalen Fußabdruck, das Dossier „Datenspuren im Netz“ mit Tipps zum datensparsamen Surfen sowie weiterführende Informationen von Mimikama über das Datensammeln im Netz.